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Freiherr Philipp von Gayl - Rechtsanwalt Verkehrsrecht
Freiherr Philipp von Gayl - Rechtsanwalt Verkehrsrecht
Ihr Spezialist für Verkehrsrecht in Berlin Mitte
Ihr Spezialist für Verkehrsrecht in Berlin Mitte

Philipp von Gayl, Rechtsanwalt Verkehrsrecht, Berlin Mitte

Oranienburger Str. 69,
10117 Berlin Mitte
Telefon: (030) 30872306
Telefax: (030) 28598865

Im Verkehrsrecht umfasst meine Tätigkeit vor allem die Bereiche Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren, Führerscheinverfahren, Unfallregulierung und Auseinandersetzungen mit der gegnerischen oder eigenen Versicherung.

Alle diese Bereiche sind eng miteinander verknüpft. So erhält der jeweilige Fahrer, der eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr begeht, neben einem Bußgeld evtl. auch Punkte in die Flensburger Verkehrssünderkartei eingetragen, die für das Behalten oder die Wiedererlangung seiner Fahrerlaubnis von erheblicher Bedeutung sein können.

Andererseits sind auch mit der Beteiligung an einem Verkehrsunfall häufig Fragen eines Bußgeldes oder einer Geldstrafe sowie bei der im Falle der Alkohol- oder Drogenfahrt auch die Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden. Daher richtet sich im Falle eines Bußgeldes unsere Tätigkeit darauf, die Belastung unserer Mandanten so gering wie möglich zu halten, um keine Gefahr für das weitere Bestehen der Fahrerlaubnis aufkommen zu lassen.

Meine Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Verlust des Führerscheins richtet sich zum Einen auf eine Vermeidung des Verlustes und zum Anderen auf eine rechtzeitige und vorsorgende Beratung desjenigen, der die Fahrerlaubnis verloren hat, damit es bei der Wiedererteilung möglichst keine Probleme gibt.

Im Falle eines Verkehrsunfalles vertrete ich Sie schon bei der außergerichtlichen Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner. Dies ist insbesondere wichtig, da nur durch die Kenntnis der Rechtslage und der Rechtsprechung eine möglichst vollständige Durchsetzung aller Ansprüche, wie Reparaturkosten, Gutachterkosten, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Unkostenpauschale, Ersatz von Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und nicht zuletzt einem angemessenen Schmerzensgeld, möglich ist.

Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass die Kosten der Beauftragung eines Anwaltes immer von der Partei zu tragen sind, die den Unfall verursacht hat. Dies bedeutet, dass die schuldlos in einen Unfall verwickelten Personen durch die Beauftragung eines Anwaltes ihre Rechte sicherer durchsetzen können, ohne durch die Kosten der Beauftragung ihrer anwaltlichen Vertretung belastet zu sein.

Ich arbeite bei der Unfallregulierung eng mit erfahrenen Gutachtern und Werkstätten zusammen.

Häufig gibt es nach Unfällen auch Probleme mit der eigenen Versicherung, die entweder den eigenen Schaden nicht voll ersetzen will oder den Schaden des Unfallgegners reguliert, obwohl man der Meinung ist, dieser habe den Unfall verursacht.

Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr

Anfahrt
Direkt am S-Bahnhof Oranienburger Straße

Tags
Rechtsanwalt Verkehrsrecht Bußgeldverfahren Führerscheinentzug Verkehrsstrafrecht Schmerzensgeldrecht Ordnungswidrigkeitenrecht Bußgeld Führerscheinrecht Haftpflicht Berlin Unfallregulierung



 



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