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RA Wenzel, Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht
Alt-Moabit 23a, 10559 Berlin Mitte Telefon: (030) 120 59 34 30
Die Verteidigung in Betäubungsmittelverfahren bedeutet notwendig die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum materiellen Betäubungsmittelrecht als auch zum Strafverfahrensrecht.
Die Verteidigung in Strafverfahren wegen Verstößen gegen das BtMG ist eine Spezialmaterie und stellt selbst den in allgemeinen Strafsachen erfahrenen Anwalt häufig vor besondere Probleme.
Daher ist es mehr als sinnvoll, sobald sich ergibt, dass eine Verteidigung in Betäubungsmittelverfahren notwendig wird, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der in diesem Gebiet spezielle und vertiefte Kenntnisse erworben hat.
Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel betreut als Anwalt für Strafrecht ausschließlich strafrechtliche Mandate und vertritt insbesondere Mandantschaft mit drogenrechtlichen Problematiken.
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