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Schütz Anwalt

Brückenstr. 4,
10179 Berlin Mitte
Telefon: (030) 555753090
Telefax: (030) 555753099

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht
Markus Schütz:

Dem redlichen Schuldner wird die
Restschuldbefreiung erteilt.

Privatinsolvenz, Privatkonkurs,
Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz und
Restschuldbefreiung – letztendlich alles Begriffe,
die für den Schuldner das gleiche Ziel
beschreiben: Ordnung der wirtschaftlichen
Verhältnisse und Erlass seiner Schulden.

Der Schuldner ist so wenig schuldig, wie der
Gläubiger gläubig. Geirrt haben sich beide
Vertragsparteien in ihrer Prognose zur
wirtschaftlichen Entwicklung des Betroffenen.

Der Schuldner hat keine schlechte
Zahlungsmoral, er hat schlicht kein Geld.
Gerne begleiten wir den Schuldner zur
Restschuldbefreiung.

Die andere Seite der Medaille: Dem unredlichen
Schuldner kann die Restschuldbefreiung auf
Antrag versagt werden.

Der Insolvenzgläubiger verliert dann nicht seine
Forderung, wenn - zum Beispiel - der Schuldner
seine Mitwirkungs- und Auskunftspflichten
verletzt. Allerdings muss der Insolvenzgläubiger
stets aktiv werden. Die Sach- und Rechtslage
erörtern wir gerne - auch unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten.

Preise
Verbraucherinsolvenz: von der Vorbereitung bis
zum Eröffnungsbeschluss ab € 380,00.

Anfahrt
S- und U-Bahn Jannowitzbrücke: S5 S7 S9 S75, U8
U-Bahn Heinrich Heine Platz: U8

Tags
Verbraucherinsolvenz Schuldnerberatung Versagung Restschuldbefreiung Forderungsanmeldung Insolvenzgläubiger Regelinsolvenz


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